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GAGFAH Deutsche Rentenversicherung prüft auch eine Klage


18.03.2011
Bankhaus Lampe

Düsseldorf (aktiencheck.de AG) - Frank Neumann, Analyst vom Bankhaus Lampe, stuft die GAGFAH-Aktie (ISIN LU0269583422 / WKN A0LBDT) von "kaufen" auf "halten" herab.

Heute sei in der Financial Times Deutschland ein Artikel über GAGFAH erschienen. In diesem werde berichtet, dass die Deutsche Rentenversicherung auch eine Klage prüfe. Von der Deutschen Rentenversicherung habe GAGFAH im Jahr 2004 81.000 Wohneinheiten gekauft und diese zum Teil weiter veräußert. Die Deutsche Rentenversicherung möchte nun prüfen, ob bei dieser Weiterveräußerung die Mieterschutzrechte gewahrt worden seien.


Im Fall von Dresden gehe es um einen Streitwert von knapp 1 Mrd. EUR. Im Fall der Deutschen Rentenversicherung könnte der Betrag bei weitem höher ausfallen (detaillierte Zahlen zum möglichen Streitwert nicht vorhanden).

In ihrem Basisszenarium seien die Analysten bisher davon ausgegangen, dass das Unternehmen die Klage von Dresden durch eine Einmalzahlung (die Analysten hätten 50 Mio. EUR geschätzt) abwenden könne. Im Fall der Deutschen Rentenversicherung seien sie nicht so optimistisch. Denn in Dresden sei der Stadtrat interessiert die Mieter, die gleichzeitig Wähler seien, nicht zu verschrecken. Beim Einreichen einer Klage seien die weiteren Effekte auf die Mieter nicht kalkulierbar.

Aus dem oben genannten Grund stufen die Analysten vom Bankhaus Lampe die GAGFAH-Aktie vorerst von "kaufen" auf "halten" zurück, bis weiterer News-flow die Lage kalkulierbar erscheinen lässt. Kommende Woche Mittwoch werde das Unternehmen die Jahreszahlen veröffentlichen. Die Analysten würden erwarten, dass die möglichen Klagen, wie auch die offene Finanzierung hierbei thematisiert würden. Das Kursziel von 8,80 EUR würden die Analysten "under review" setzen. (Analyse vom 18.03.2011) (18.03.2011/ac/a/d)

Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:

Das Wertpapierdienstleistungsunternehmen oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen handeln regelmäßig in Aktien des analysierten Unternehmens. Weitere möglichen Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.




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